AGB´s Baby- und Kleinkinderschwimmen

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Aqua-Fitness-Clubs:

  • Gegenstand des Vertrages ist die Erteilung eines Schwimmkurses (§611 BGB).
  • Mit Abschluss des Vertrages bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass das Kind keine schwerwiegenden Krankheiten hat und gesund ist.
  • Die Erstlaufzeit des Vertrages beträgt 3 Monate. Der Vertrag verlängert sich um jeweils 1 Monat sofern nicht mindestens 1 Monat vor Ablauf gekündigt wird.
  • Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht. Bei nicht ausreichender Kontodeckung behält sich der Aqua-Fitness-Club vor, die Kosten der Rücklastschrift geltend zu machen, sowie Mahngebühren zu erheben.
  • Mit Zahlung des Monatsbeitrages ist der Teilnehmer während der Schwimmstunde versichert.
  • Der Aqua-Fitness-Club übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden, die der Teilnehmer außerhalb des Unterrichts erleidet.
  • Die monatlichen Teilbeträge sind auch dann bis Ablauf des Vertrages zu zahlen, wenn die Leistungen des Aqua-Fitness-Club nicht in Anspruch genommen werden. Für versäumte Stunden werden grundsätzlich keine Beiträge rückerstattet.
  • Sollte die Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen über einen längeren Zeitraum nicht möglich sein, kann nach Vorlage eines ärztlichen Attestes die Mitgliedschaft auf Anfrage einen Monat ruhen.
  • Während der hessischen Weihnachts- und Sommerferien findet kein Schwimmen statt. Diese Zeiten sind beitragsfrei.
  • Kommt es von Seiten des Badbetreibers zu Änderungen der Belegungszeiten oder Mietbedingungen, sind Verschiebungen der Kurszeiten oder Beiträgen des Aqua-Baby-Clubs möglich.



AGB´s JuniorClub

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Aqua-Fitness-Clubs:

  • Gegenstand des Vertrages ist die Erteilung eines Schwimmkurses (§611 BGB).
  • Mit Abschluss des Vertrages bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass das Kind keine schwerwiegenden Krankheiten hat und gesund ist.
  • Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich per Lastschriftverfahren eingezogen. Der Aqua-Fitness-Club behält sich vor, bei nicht ausreichender Kontodeckung, die Gebühren der Rücklastschrift geltend zu machen, sowie Mahngebühren zu erheben.
  • Der Vertrag ist 4 Wochen zum Quartalsende kündbar. Die Beiträge sind auch dann bis Ablauf des Vertrages zu zahlen, wenn die Leistungen des Aqua-Junior-Clubs nicht in Anspruch genommen werden.
  • Mit Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist der Teilnehmer während der Schwimmstunde versichert.
  • Der Aqua-Fitness-Club übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden, die der Teilnehmer außerhalb des Unterrichts erleidet.
  • Ist der Teilnehmer wegen Krankheit verhindert, können die versäumten Stunden nach Absprache in einer der anderen Gruppen nachgeholt werden. Für versäumte Stunden werden grundsätzlich keine Beiträge rückerstattet.
  • Sollte die Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen über einen längeren Zeitraum nicht möglich sein, kann nach Vorlage eines ärztlichen Attestes die Mitgliedschaft auf Anfrage ruhen.
  • Während der hessischen Winter- und Sommerferien finden keine Schwimmstunden statt. In den Oster- und Herbstferien findet ein eingeschränkter Trainingsbetrieb statt, über den die Teilnehmer jeweils gesondert informiert werden.
  • Kommt es von Seiten des Badbetreibers zu Änderungen der Belegungszeiten oder Mietbedingungen sind Veränderungen der Trainingszeiten oder monatlichen Beiträgen des Junior-Clubs möglich.